EINLAGENSICHERUNG - Sicherungssysteme in Deutschland, Österreich und den Niederlanden
Einlagensicherung in Deutschland: Einlagen natürlicher Personen unterliegen seit 01.08.1998 einer gesetzlichen Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH; hierbei sind 90 Prozent der Einlagen, jedoch maximal 20.000 EUR pro Einleger geschützt. Darüber hinaus können Banken die Einlagen ihrer Kunden im Rahmen einer freiwilligen Einlagensicherung im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. schützen lassen.
Einlagensicherung in Österreich: Die Einlagen natürlicher Personen sind bis 31.12.2009 in unbegrenzter Höhe gesichert. Ab 01.01.2010 sind besagte Einlagen pro Einleger mit einem Höchstbetrag von 100.000 EUR gesichert.
Einlagensicherung in den Niederlanden: Die Sicherung von Einlagen natürlicher Personen wurde am 07.10.2008 zunächst auf ein Jahr auf 100.000 EUR pro Kontoinhaber und Bank erhöht. Für Gemeinschaftskonten gilt dieser Bertrag pro Kontoinhaber.