Ihr Leistungsspektrum in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Krankenversicherung: |
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Leistungsspektrum in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der größte Nachteil in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Leistungsbeschränkung gemäß § 106 des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung |
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| Ambulante Versorgung - Beschränkt auf Kassenärzte
- Gesetzlich zugelassene Diagnosen
- Gesetzlich zugelassene Behandlungen
- Zeitpunkt der Behandlung: Nächster möglicher Termin des Kassenarztes
- Gesetzlich zugelassene Operationen
- Gesetzlich zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten
- Heilpraktische Leistungen werden nicht übernommen
| | Stationäre Versorgung - Diensthabender Arzt
- Gesetzlich zugelassene Diagnosen
- Gesetzlich zugelassene Behandlungen
- Zeitpunkt der Behandlung: Nächster möglicher Termin des nächstgelegenen Krankenhauses
- Nächstgelegenes Krankenhaus
- Mehrbettzimmer
| | Zahnärztliche Versorgung - Kassenärztlicher Zahnarzt
- Gesetzlich zugelassene Diagnosen
- Gesetzlich zugelassene Behandlungen
- Zeitpunkt der Behandlung: Nächster möglicher Termin des kassenärztlichen Zahnarztes
- Einfache Materialausführungen
| | Arzneimittel-Versorgung - Im gesetzlichen Leistungskatalog zugelassene Mittel
- Gesetzlich festgelegte Selbstbeteiligung
- Solange von der gesetzlichen Krankenversicherung die Freigabe erfolgt
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Leistungsspektrum in der privaten Krankenversicherung: Der wichtigste Grund für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist der Wegfall der Leistungsbeschränkung gemäß § 106 des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung |
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| | Ambulante Versorgung - Freie Arztwahl
- Alle vom Arzt als notwendig befundenen Diagnosen
- Alle vom Arzt als notwendig befundenen Behandlungen
- Zeitpunkt der Behandlung: Aufgrund freier Arztwahl ist kurzfristiger Termin wahrscheinlicher
- Alle vom Arzt als notwendige befundenen Operationen
- Freie Wahl der Ärzte und Psychotherapeuten
- Heilpraktische Leistungen werden übernommen
| | Stationäre Versorgung - Freie Arztwahl
- Alle vom Arzt als notwendig befundenen Diagnosen
- Alle vom Arzt als notwendig befundenen Behandlungen
- Zeitpunkt der Behandlung: Aufgrund freier Krankenhauswahl ist kurzfristiger Termin wahrscheinlicher
- Freie Krankenhauswahl
- Einbettzimmer / Zweibettzimmer
| | Zahnärztliche Versorgung - Freie Arztwahl
- Alle vom Arzt als notwendig befundenen Diagnosen
- Alle vom Arzt als notwendig befundenen Behandlungen
- Zeitpunkt der Behandlung: Aufgrund freier Arztwahl ist kurzfristiger Termin wahrscheinlicher
- Alle Materialien
| | Arzneimittel-Versorgung - Alle Arzneimittel, welche der Heilung förderlich sind
- Von Ihnen auszuwählende Selbstbeteiligung
- Solange der Arzt sie als notwendig erachtet
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